Eine Änderungskündigung stellt Arbeitnehmer vor eine besondere Entscheidungssituation: Ablehnen, annehmen oder unter Vorbehalt annehmen – jede Option hat unterschiedliche rechtliche Folgen.
Was ist eine Änderungskündigung?
Bei einer Änderungskündigung spricht der Arbeitgeber die Kündigung des bestehenden Arbeitsverhältnisses aus und bietet gleichzeitig dessen Fortsetzung zu geänderten Arbeitsbedingungen an – etwa bei Vergütung, Arbeitszeit, Tätigkeit oder Arbeitsort. Wird das Angebot nicht angenommen, endet das Arbeitsverhältnis wie bei einer gewöhnlichen Kündigung.
Reaktionsmöglichkeiten
Das Angebot kann vorbehaltlos angenommen werden – dann gelten die geänderten Bedingungen ohne Weiteres. Es kann auch abgelehnt werden, wodurch das Arbeitsverhältnis zum Kündigungstermin endet, sofern die Kündigung wirksam ist. Häufig wird stattdessen die Annahme unter dem Vorbehalt erklärt, dass die geänderten Bedingungen sozial gerechtfertigt sind – verbunden mit einer Änderungsschutzklage, mit der die Wirksamkeit der Änderung gerichtlich überprüft wird, während das Arbeitsverhältnis zunächst zu den neuen Bedingungen fortgesetzt wird.
Fristen für die Vorbehaltserklärung
Wird die Änderung unter Vorbehalt angenommen, muss dies dem Arbeitgeber innerhalb der Kündigungsfrist, spätestens jedoch innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Änderungskündigung, erklärt werden. Für die anschließende Änderungsschutzklage gilt ebenfalls die 3-Wochen-Frist wie bei einer gewöhnlichen Kündigungsschutzklage.
Wichtige Schritte
- Änderungskündigung und das konkrete Änderungsangebot genau prüfen
- Zugangsdatum dokumentieren
- Vorbehaltserklärung nachweisbar innerhalb der Frist übermitteln, falls gewünscht
- Bei Klage: 3-Wochen-Frist für die Änderungsschutzklage beachten
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Häufige Fragen
Muss ich das neue Angebot sofort annehmen oder ablehnen?
Eine sofortige Entscheidung ist nicht zwingend erforderlich. Für eine Annahme unter Vorbehalt gilt jedoch eine Frist von höchstens drei Wochen ab Zugang, die nicht überschritten werden sollte.
Was passiert, wenn ich gar nicht reagiere?
Reagiert der Arbeitnehmer nicht, gilt das Änderungsangebot in der Regel als abgelehnt, und das Arbeitsverhältnis endet zum Kündigungstermin, sofern die Kündigung wirksam ist.
Was bringt die Annahme unter Vorbehalt?
Sie ermöglicht die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu den geänderten Bedingungen, während gleichzeitig gerichtlich geklärt wird, ob die Änderung sozial gerechtfertigt war.