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Aufhebungsvertrag

Aufhebungsvertrag – für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich – anders als bei einer Kündigung gibt es dabei kein gesetzliches Widerrufsrecht. Für Arbeitgeber zählt eine rechtssichere Formulierung, für Arbeitnehmer die Prüfung vor der Unterschrift.

Ein Aufhebungsvertrag wirkt oft wie die einfachere, einvernehmliche Alternative zur Kündigung. Er hat jedoch eigene Tücken, insbesondere beim Bezug von Arbeitslosengeld.

Unterschied zur Kündigung

Anders als eine Kündigung beendet ein Aufhebungsvertrag das Arbeitsverhältnis einvernehmlich, also durch übereinstimmende Erklärung beider Parteien. Gesetzliche Kündigungsfristen müssen dabei nicht zwingend eingehalten werden; Beendigungszeitpunkt und weitere Bedingungen werden frei vereinbart. Häufig ist ein Aufhebungsvertrag mit der Zahlung einer Abfindung verbunden.

Typische Regelungspunkte

Neben dem Beendigungszeitpunkt regeln Aufhebungsverträge üblicherweise die Höhe einer etwaigen Abfindung, den Umgang mit Resturlaub und Überstunden, die Freistellung bis zum Beendigungstermin, das Zeugnis sowie eine sogenannte Ausgleichsklausel, mit der weitere gegenseitige Ansprüche abschließend erledigt werden sollen. Gerade die Ausgleichsklausel sollte vor der Unterschrift genau geprüft werden, da mit ihr regelmäßig auch noch nicht bezifferte Ansprüche erfasst werden.

Sperrzeit-Risiko beim Arbeitslosengeld

Wer sein Arbeitsverhältnis durch Aufhebungsvertrag selbst mit beendet, riskiert bei der Agentur für Arbeit eine Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld, wenn kein wichtiger Grund für die Auflösung vorlag. Ob im Einzelfall ein solcher wichtiger Grund besteht und wie sich eine Sperrzeit vermeiden oder abmildern lässt, sollte vorab mit der Agentur für Arbeit bzw. anwaltlich geklärt werden, bevor der Vertrag unterschrieben wird.

Achtung – kein Widerrufsrecht: Ein einmal unterschriebener Aufhebungsvertrag kann in der Regel nicht einfach widerrufen werden; ein Rücktritt oder eine Anfechtung kommt nur unter engen, im Einzelfall zu prüfenden Voraussetzungen in Betracht. Vor der Unterschrift sollte daher ausreichend Bedenkzeit eingefordert und der Vertrag geprüft werden.

Wichtige Schritte vor der Unterschrift

  • Bedenkzeit einfordern, nicht unter Zeitdruck unterschreiben
  • Ausgleichsklausel und Zeugnisregelung genau prüfen
  • Mögliche Sperrzeit vorab mit der Agentur für Arbeit klären
  • Vertragsentwurf vor der Unterschrift anwaltlich prüfen lassen

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Häufige Fragen

Kann ich einen unterschriebenen Aufhebungsvertrag widerrufen?

Ein gesetzliches Widerrufsrecht wie bei bestimmten Verbraucherverträgen besteht für Aufhebungsverträge nicht. Eine Lösung vom Vertrag kommt allenfalls unter engen, im Einzelfall zu prüfenden Voraussetzungen in Betracht.

Muss ich den Vertrag sofort unterschreiben?

Eine Pflicht zur sofortigen Unterschrift besteht nicht. Es empfiehlt sich, ausreichend Bedenkzeit einzufordern und den Entwurf vorher prüfen zu lassen.

Wirkt sich ein Aufhebungsvertrag auf das Arbeitslosengeld aus?

Da die Beendigung durch den Arbeitnehmer mitveranlasst wird, kann eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld drohen, wenn kein wichtiger Grund vorliegt. Die konkreten Voraussetzungen sollten vorab geklärt werden.

Aufhebungsvertrag liegt vor?
Prüfung vor der Unterschrift kann spätere Nachteile vermeiden.
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